Liebe Tierfreunde!

Ich finde es jedes Mal schön, wenn sich jemand für ein Tier aus dem Tierschutz entscheidet. Wenn man sieht, wie voll die Tierheime sind, frage ich mich dann jedes Mal, warum um Himmels Willen immer noch gezüchtet werden muss? Aber leider ist das Anspruchsdenken vieler Menschen schuld daran. Nicht zu selten werde auch ich vor einem Auslandseinsatz gebeten, einen Hund mit bestimmten Aussehen und Charaktereigenschaften zu „besorgen“, sogar vor exakt in cm ausgemessenen Höhenangaben macht man nicht halt. Das klappt so natürlich nicht. Wir sehen bei unseren Tierschutzaktionen sehr viele arme Tiere, von denen manche ganz dringend in eine andere Umgebung gebracht werden müssen, oder die in Deutschland eine bestimmte komplizierte und teuere Operation brauchen, die vor Ort nicht möglich wäre. Diese Tiere bringen wir mit, aber wir betreiben keinen Tierhandel. Natürlich nehmen wir auch solche "Vierbeiner" mit, wo wir annehmen, dass diese exakt zu einem bestimmten Besitzer passen würden- ich kenne schließlich meine Patientenbesitzer… Aber ich sehe leider immer mal wieder, dass es z. T. schon fast langsam „in“ ist, einen Hund aus dem Ausland zu haben, dass man aus dem Internet Hunde von Bildern her „bestellt“, sich schicken lässt und dann doch nicht klar kommt. Der Grund ist folgender: Bei der Tierschutzarbeit geht es nicht darum, seine eigenen Gefühle in den Vordergrund zu stellen, zu sagen: „Ich will dieses Tier, es muss aber die für mich passenden Eigenschaften haben, es muss so und so und so sein, … etc.“ Bitte verzeihen Sie mir meine harten Worte. NEIN! Bei der Wahl eines Hundes aus dem Tierschutz muss man wissen, dass dieser Hund vermutlich traumatisiert ist, dass er eine Zeitlang braucht, bis er sich eingelebt hat, dass er womöglich erst langsam Vertrauen wieder aufbauen muss. Das heißt jetzt nicht, dass wir verhaltensgestörte Tiere mitbringen, die sich nicht mehr sozialisieren lassen. Es bedeutet vielmehr, dass eine Portion Verständnis, Geduld und Einfühlungsvermögen vom neuen Besitzer gefordert sind. Dessens muss man sich bewusst sein, wenn man einem Tier aus dem Tierschutz ein neues Zuhause geben möchte.

Ein weiterer Punkt ist anzusprechen, wenn man einen Hund aus dem Süden aufnehmen will: es gibt gewisse Krankheiten, die besonders im südlichen Ausland vorkommen, das sind v. a. Ehrlichiose, Leishmaniose, Dirofilariose und Babesiose. Nach dem Gesetz dürfen wir nur klinisch gesunde Hunde ausführen, die ihre Impfungen inklusive Tollwut bereits im Heimatland bekommen haben. Das bedeutet, dass wir sowieso nur nach bestem Wissen und Gewissen die Hunde ausführen, die offensichtlich gesund sind. Oftmals können wir die Bluttests nicht vor Ort vornehmen, da diese nicht vorhanden oder zu teuer sind, oder, da es sich zumeist um Schnelltests handelt, die nicht immer zuverlässig sind, oder das Ergebnis sehr lange auf sich warten lassen würde und das Tier aber in der Zwischenzeit eigentlich ausreisen sollte. Manchmal ist auch die Inkubationszeit sehr lange (z. B. kann es bis zu 7 Jahre dauern, bis die Krankheit Leishmaniose ausbricht). Was soll also aus dem Hund werden, wenn er in Deutschland ist, und eine der Krankheiten positiv getestet wurde? Sollen wir ihn dann zurückschicken? Ist dies nicht gerade eine unserer Hauptaufgaben, einen kranken Hund hier zu behandeln und ihm somit eine Chance auf ein würdevolles verlängertes Leben zu geben? Und eine Behandlung und Kontrolle über die Krankheit ist i. d. R. meist sehr gut möglich. Diese Gedanken sollten Sie sich bitte machen, wenn Sie sich für ein Tier aus dem Tierschutz entscheiden. Lesen Sie im Abgabevertrag (siehe "Vereinsunterlagen") nach, was alles bei der Tiervermittlung durch unseren Verein zu beachten ist.

Informationen zur Vermittlung:

Wenn Sie sich für einen unserer Schützlinge entschieden haben, findet eine Vorkontrolle durch ein Vereinsmitglied bei Ihnen zu Hause statt. Hier geht es nicht darum, Sie persönlich zu „kontrollieren“, ob ihre Wohnung aufgeräumt ist oder dergleichen, sondern vielmehr darum, Sie persönlich einmal kennen zu lernen, einfach noch mal ein Gespräch zu führen, zu sehen, wie das Tier bei Ihnen leben würde und eventuelle weitere Fragen zu klären.

Außerdem wird ein Schutzvertrag unterzeichnet. Der Schutzvertrag dient zum Schutz des Hundes und regelt die wesentlichen Punkte zur artgerechten Tierhaltung. In dem Vertrag finden sich neben den Angaben zum Tier auch eine Beschreibung der Haltungsbedingungen. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich das Tier artgerecht zu halten, es gut zu pflegen, Krankheiten tierärztlich behandeln zu lassen und das Tier weder zu verkaufen noch zu verschenken. Hunde dürfen nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden und es darf nicht gezüchtet werden. Es kann vom Verein auch eine Nachkontrolle durchgeführt werden, um sich nach dem Wohlergehen des Schützlings zu erkundigen.

 

 

 
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